Neue Perspektiven.
Wir beraten Sie persönlich und umfassend, als Mensch und Unternehmer, in privaten wie in Wirtschafts-, Finanz- und Steuerfragen.
Mehr über uns
Nachhaltigkeit im Mittelstand
Die Nachhaltigkeit und die dazugehörige Berichterstattung rückt zunehmend für Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind in den Fokus.
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Immobilien steueroptimiert an Kinder übertragen
Bei der Nachfolgeplanung kann der Verkauf von Immobilienvermögen an Kinder oft mehr steuerliche Vorteile bieten als eine Schenkung.
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Familienunternehmen und Mittelstand
Wachstumschancen erkennen, Nachfolge sichern, Nachhaltigkeitsagenda prüfen, das Geschäftsmodell digital und sicher transformieren.
Gemeinsam stärker.
Unsere Mandanten genießen den Vorteil, dass sie von einem 360°-Service profitieren können. Dies ist uns dank unserer großen Fachkenntnisse und unserem Netzwerk - bestehend aus unseren Schwesterfirmen - möglich.
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Wir bieten 360° Beratung für Familienunternehmen & Mittelstand

Unser Angebot umfasst eine 360° Beratung für Familienunternehmen und den Mittelstand. Wir bieten unseren Mandanten ein ganzheitliches Serviceangebot, das Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung und Rechtsberatung umfasst.

Mit unserem tiefgreifenden Know-how im Bereich des Mittelstands helfen wir unseren Mandanten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und Risiken erfolgreich einzuschätzen. Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner in allen Fragen der Unternehmensführung und unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele zu erreichen.

Das macht uns so besonders

Persönlich

Flexibel & Engagiert

100 Mitarbeiter im Team

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Rechnungslegung

Anpassung der Größenkriterien für Unternehmen

Die Europäische Kommission hat am 17.10.2023 die delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775 verabschiedet, die die Richtlinie über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte ...
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Einkommensteuer

Bitcoin & Co. – Veräußerungsgewinne bei Kryptowährungen sind steuerpflichtig

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen der Besteuerung als ...
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Einkommensteuer

Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz

Die Finanzverwaltung hat in einem neuen BMF-Schreiben vom 25.01.2023 zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG)Stellung genommen.
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Unser aktuelles Mandanten-Magazin „rundum blick“ ist da!

Schwerpunkte in dieser Ausgabe:

Gemeinsam stärker.

Unsere Mandanten genießen den Vorteil, dass sie von einem 360°-Service profitieren können. Dies ist uns dank unserer großen Fachkenntnisse und unserem Team – bestehend aus Schwesterfirmen – möglich. Dadurch sind wir in der Lage, jedes Problem selbst zu lösen. Mit dem Zusammenwirken von 100 Mitarbeitern an unseren Standorten sind wir stärker als jemals zuvor und verfolgen eine gemeinsame Vision. Das Beste für unsere Mandanten.

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