𝗘𝗻𝘁𝗴𝗲𝗹𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 𝗡𝗶𝗲ß𝗯𝗿𝗮𝘂𝗰𝗵-𝗩𝗲𝗿𝘇𝗶𝗰𝗵𝘁: 𝗕𝗙𝗛 𝘃𝗲𝗿𝘀𝗰𝗵ä𝗿𝗳𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗦𝗶𝗰𝗵𝘁
Nießbrauchsgestaltungen sind ein Klassiker in der Vermögens- und Nachfolgeplanung.
Doch ein aktuelles BFH-Urteil zeigt deutlich: Der 𝗲𝗻𝘁𝗴𝗲𝗹𝘁𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗩𝗲𝗿𝘇𝗶𝗰𝗵𝘁 auf einen Nießbrauch kann zu 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝗘𝗶𝗻𝗸ü𝗻𝗳𝘁𝗲𝗻 führen.
𝗪𝗼𝗿𝘂𝗺 𝗴𝗶𝗻𝗴 𝗲𝘀?
Die Nießbraucherin erzielte laufende Mieteinnahmen aus einem vermieteten Grundstück.
Nach Veräußerung des Objekts durch die Eigentümer verzichtete sie gegen Entschädigung auf ihr Nießbrauchsrecht.
Der BFH qualifizierte diese Zahlung als 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 𝗘𝗶𝗻𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗮𝘂𝘀 𝗩𝗲𝗿𝗺𝗶𝗲𝘁𝘂𝗻𝗴 𝘂𝗻𝗱 𝗩𝗲𝗿𝗽𝗮𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 (BFH vom 10.10.2025, IX R 4/24).
𝗗𝗶𝗲 𝗕𝗲𝗴𝗿ü𝗻𝗱𝘂𝗻𝗴:
Die Entschädigung ersetzt wirtschaftlich die künftig entfallenden Mieteinnahmen. Damit greift § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG – auch dann, wenn der Verzicht freiwillig erfolgt.
𝗕𝗲𝘀𝗼𝗻𝗱𝗲𝗿𝘀 𝗯𝗿𝗶𝘀𝗮𝗻𝘁:
Die Entscheidung widerspricht der bislang vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung, die bei der Ablösung eines Nießbrauchs regelmäßig von einer 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗯𝗮𝗿𝗲𝗻 𝗩𝗲𝗿𝗺ö𝗴𝗲𝗻𝘀𝘂𝗺𝘀𝗰𝗵𝗶𝗰𝗵𝘁𝘂𝗻𝗴 ausgegangen ist.
Der BFH hält an seiner früheren Rechtsprechung ausdrücklich 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗺𝗲𝗵𝗿 𝗳𝗲𝘀𝘁.
𝗣𝗿𝗮𝘅𝗶𝘀𝗿𝗲𝗹𝗲𝘃𝗮𝗻𝘇:
- Ein entgeltlicher Nießbrauch-Verzicht ist 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗮𝘂𝘁𝗼𝗺𝗮𝘁𝗶𝘀𝗰𝗵 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗻𝗲𝘂𝘁𝗿𝗮𝗹
- Die Nutzung des Objekts (vermietet oder selbst genutzt) ist entscheidend
- Im Einzelfall können Tarifermäßigung (§ 34 EStG) oder Werbungskosten eine Rolle spielen – das ist aber gesondert zu prüfen
𝗙𝗮𝘇𝗶𝘁:
Nießbrauchsgestaltungen bleiben sinnvoll, sind aber kein Selbstläufer.
Gerade bei Änderungen oder Ablösungen ist eine 𝘃𝗼𝗿𝗮𝘂𝘀𝘀𝗰𝗵𝗮𝘂𝗲𝗻𝗱𝗲 𝘀𝘁𝗲𝘂𝗲𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗕𝗲𝗿𝗮𝘁𝘂𝗻𝗴 unerlässlich.