๐๐ป๐๐ด๐ฒ๐น๐๐น๐ถ๐ฐ๐ต๐ฒ๐ฟ ๐ก๐ถ๐ฒร๐ฏ๐ฟ๐ฎ๐๐ฐ๐ต-๐ฉ๐ฒ๐ฟ๐๐ถ๐ฐ๐ต๐: ๐๐๐ ๐๐ฒ๐ฟ๐๐ฐ๐ตรค๐ฟ๐ณ๐ ๐ฑ๐ถ๐ฒ ๐๐๐ฒ๐๐ฒ๐ฟ๐น๐ถ๐ฐ๐ต๐ฒ ๐ฆ๐ถ๐ฐ๐ต๐
Nieรbrauchsgestaltungen sind ein Klassiker in der Vermรถgens- und Nachfolgeplanung.
Doch ein aktuelles BFH-Urteil zeigt deutlich: Der ๐ฒ๐ป๐๐ด๐ฒ๐น๐๐น๐ถ๐ฐ๐ต๐ฒ ๐ฉ๐ฒ๐ฟ๐๐ถ๐ฐ๐ต๐ auf einen Nieรbrauch kann zu ๐๐๐ฒ๐๐ฒ๐ฟ๐ฝ๐ณ๐น๐ถ๐ฐ๐ต๐๐ถ๐ด๐ฒ๐ป ๐๐ถ๐ป๐ธรผ๐ป๐ณ๐๐ฒ๐ป fรผhren.
๐ช๐ผ๐ฟ๐๐บ ๐ด๐ถ๐ป๐ด ๐ฒ๐?
Die Nieรbraucherin erzielte laufende Mieteinnahmen aus einem vermieteten Grundstรผck.
Nach Verรคuรerung des Objekts durch die Eigentรผmer verzichtete sie gegen Entschรคdigung auf ihr Nieรbrauchsrecht.
Der BFH qualifizierte diese Zahlung als ๐๐๐ฒ๐๐ฒ๐ฟ๐ฝ๐ณ๐น๐ถ๐ฐ๐ต๐๐ถ๐ด๐ฒ ๐๐ถ๐ป๐ป๐ฎ๐ต๐บ๐ฒ๐ป ๐ฎ๐๐ ๐ฉ๐ฒ๐ฟ๐บ๐ถ๐ฒ๐๐๐ป๐ด ๐๐ป๐ฑ ๐ฉ๐ฒ๐ฟ๐ฝ๐ฎ๐ฐ๐ต๐๐๐ป๐ด (BFH vom 10.10.2025, IX R 4/24).
๐๐ถ๐ฒ ๐๐ฒ๐ด๐ฟรผ๐ป๐ฑ๐๐ป๐ด:
Die Entschรคdigung ersetzt wirtschaftlich die kรผnftig entfallenden Mieteinnahmen. Damit greift ยง 24 Nr. 1 Buchst. a EStG โ auch dann, wenn der Verzicht freiwillig erfolgt.
๐๐ฒ๐๐ผ๐ป๐ฑ๐ฒ๐ฟ๐ ๐ฏ๐ฟ๐ถ๐๐ฎ๐ป๐:
Die Entscheidung widerspricht der bislang vertretenen Auffassung der Finanzverwaltung, die bei der Ablรถsung eines Nieรbrauchs regelmรครig von einer ๐ป๐ถ๐ฐ๐ต๐ ๐๐๐ฒ๐๐ฒ๐ฟ๐ฏ๐ฎ๐ฟ๐ฒ๐ป ๐ฉ๐ฒ๐ฟ๐บรถ๐ด๐ฒ๐ป๐๐๐บ๐๐ฐ๐ต๐ถ๐ฐ๐ต๐๐๐ป๐ด ausgegangen ist.
Der BFH hรคlt an seiner frรผheren Rechtsprechung ausdrรผcklich ๐ป๐ถ๐ฐ๐ต๐ ๐บ๐ฒ๐ต๐ฟ ๐ณ๐ฒ๐๐.
๐ฃ๐ฟ๐ฎ๐
๐ถ๐๐ฟ๐ฒ๐น๐ฒ๐๐ฎ๐ป๐:
๐ Ein entgeltlicher Nieรbrauch-Verzicht ist ๐ป๐ถ๐ฐ๐ต๐ ๐ฎ๐๐๐ผ๐บ๐ฎ๐๐ถ๐๐ฐ๐ต ๐๐๐ฒ๐๐ฒ๐ฟ๐ป๐ฒ๐๐๐ฟ๐ฎ๐น
๐ Die Nutzung des Objekts (vermietet oder selbst genutzt) ist entscheidend
๐ Im Einzelfall kรถnnen Tarifermรครigung (ยง 34 EStG) oder Werbungskosten eine Rolle spielen โ das ist aber gesondert zu prรผfen
๐๐ฎ๐๐ถ๐:
Nieรbrauchsgestaltungen bleiben sinnvoll, sind aber kein Selbstlรคufer.
Gerade bei รnderungen oder Ablรถsungen ist eine ๐๐ผ๐ฟ๐ฎ๐๐๐๐ฐ๐ต๐ฎ๐๐ฒ๐ป๐ฑ๐ฒ ๐๐๐ฒ๐๐ฒ๐ฟ๐น๐ถ๐ฐ๐ต๐ฒ ๐๐ฒ๐ฟ๐ฎ๐๐๐ป๐ด unerlรคsslich.