Nachhaltigkeit
Kostenreduktion
Verbessertes
Ressourcenmanagement
Steigerung der
Innovationsfähigkeit
Verbessertes
Risikomanagement
Mitarbeitergewinnung &
Motivation
CSRD & ESG im Mittelstand
Ist das Thema Nachhaltigkeit schon im Mittelstand angekommen?
Nachhaltigkeit und die dazugehörige Berichterstattung rücken zunehmend auch für Unternehmen in den Fokus, die nicht kapitalmarktorientiert sind. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet künftig „große Unternehmen“ dazu, offenzulegen, wie sie mit sozialen und ökologischen Herausforderungen umgehen.
Auch wenn es aktuell noch Verschiebungen und Anpassungen bei den gesetzlichen Vorgaben gibt, bleibt eines klar: Nachhaltigkeit ist längst kein reines Regulierungsthema mehr, sondern ein zentraler Bestandteil einer zukunftsorientierten Unternehmensstrategie.
Diese Entwicklungen sorgen zwar für Unsicherheit, gleichzeitig bleibt Nachhaltigkeit ein Thema, das weit über die reine Pflichterfüllung hinausgeht. Denn auch unabhängig von gesetzlichen Vorgaben erwarten viele Stakeholder – von Investoren über Kunden bis hin zu Mitarbeitenden – nachvollziehbare und glaubwürdige Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten.
Die Beratung und Prüfung im Bereich Nachhaltigkeit erfolgt
durch die mit uns verbundene TC Treuhand GmbH mit ihrem Sitz am gleichen Standort.
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Das können wir für Sie tun:
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Onboarding ESG Beginner
Sie haben noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Kein Problem! Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten Unterstützung und Beratung. Von der Ableitung Ihrer Strategie über die Analyse der Wertschöpfungskette bis hin zur Wesentlichkeitsanalyse - wir helfen Ihnen gerne. -
Onboarding ESG Intermediate
Sie haben bereits freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht implementiert? Wir unterstützen Sie gerne, indem wir Ihre bisherige Berichterstattung mit den neuen Anforderungen der CSRD und ESRS vergleichen. Das umfasst sowohl den Evaluierungsprozess als auch die Validität der Ergebnisse. -
Review/Audit des Nachhaltigkeitsberichts
Gerne überprüfen wir Ihren Nachhaltigkeitsbericht gemäß den aktuellen Prüfungsstandards mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit. -
Unterstützung Ihrer WP-Praxis
Sie haben sich noch nicht mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt und benötigen eine kurze Einführung? Wir unterstützen Sie gerne durch maßgeschneiderte Seminare, um Ihnen einen Überblick über den rechtlichen Rahmen zu geben und Ihnen die wesentlichen Schlüsselthemen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermitteln.
Unsere Materialien zur Unterstützung Ihres Nachhaltigkeitsengagements
Die Anforderungen werden deutlich schlanker und praxisnäher:
Statt 501 Datenpunkten müssen künftig nur noch 146 offengelegt werden – das sind rund 60 % weniger verpflichtende Angaben. Dadurch kannst du dich stärker auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen konzentrieren, ohne in Detailanforderungen zu versinken. Gleichzeitig wird die Vergleichbarkeit mit internationalen Standards wie ISSB und GHG Protocol verbessert.
Wir unterstützen dich dabei, die neuen ESRS effizient umzusetzen, deine Berichterstattung zu verschlanken und gezielt auf das Wesentliche auszurichten.
Aktuell noch nicht ganz klar ist die Anwendung der CSRD bzw. ESRS für die zahlreichen Unternehmen der öffentlichen Hand, die über Verweisungen in Landesgesetzen, Gesellschaftsverträgen oder Satzungen indirekt betroffen sind.
Wieso ist das so? Der Grund hierfür ist, dass öffentliche Unternehmen aufgrund von Landesvorschriften „wie große Kapitalgesellschaften“ zu bilanzieren haben.
Aktuell liegt ein Referentenentwurf vor, der die landesrechtlichen Vorschriften im Wording ändert. Der bisherigen Wortlaut von „haben Ihren Jahresabschluss wie große Kapitalgesellschaften …“ auf „haben Ihren Jahresabschluss wie nach den allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften für alle Kaufleute …“ abändern soll. Damit würden alle Einheiten, die nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften „groß“ sind, aus dem Anwendungsbereich fallen können.
Wenn die landesrechtlichen Vorschriften wie oben aufgeführt geändert werden, sind rechtzeitig auch die Satzungen und Gesellschaftsverträge anzupassen, sofern kein dynamischer Verweis auf die Regelungen des Handelsrecht in der Satzung verwendet wurde.
Nachhaltigkeit
für den Mittelstand durch unser Handout
(Stand 2024)
Wussten Sie schon?
Ihr Ansprechpartner
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
Sustainability-AuditorIDW
+49 (0)201 176755-0
mika@team-duecker.de