Nachhaltigkeit
Wir sind Mittelstand!
Unternehmerische Nachhaltigkeit ist die Generierung von langfristiger Wertschöpfung unter Berücksichtigung von ökologischen Belastungsgrenzen und sozialen Aspekten
Kostenreduktion
Verbessertes
Ressourcenmanagement
Steigerung der
Innovationsfähigkeit
Verbessertes
Risikomanagement
Mitarbeitergewinnung &
Motivation
CSRD & ESG im Mittelstand
Ist das Thema Nachhaltigkeit schon im Mittelstand angekommen? Die Nachhaltigkeit und die dazugehörige Berichterstattung rückt zunehmend für Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind in den Fokus. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet zukünftig „große Unternehmen“ zur Berichterstattung über die Berücksichtigung und den Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen. Eine erste vorsichtige Schätzung zeigt, dass durch die CSRD circa 15.000 Unternehmen zusätzlich in Deutschland von den Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung ab dem Geschäftsjahr 2025 betroffen sein werdent.
Die Beratung und Prüfung im Bereich Nachhaltigkeit erfolgt
durch die mit uns verbundene TC Treuhand GmbH mit ihrem Sitz am gleichen Standort.
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Das können wir für Sie tun:
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Onboarding ESG Beginner
Sie haben noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Kein Problem! Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten Unterstützung und Beratung. Von der Ableitung Ihrer Strategie über die Analyse der Wertschöpfungskette bis hin zur Wesentlichkeitsanalyse - wir helfen Ihnen gerne. -
Onboarding ESG Intermediate
Sie haben bereits freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht implementiert? Wir unterstützen Sie gerne, indem wir Ihre bisherige Berichterstattung mit den neuen Anforderungen der CSRD und ESRS vergleichen. Das umfasst sowohl den Evaluierungsprozess als auch die Validität der Ergebnisse. -
Review/Audit des Nachhaltigkeitsberichts
Gerne überprüfen wir Ihren Nachhaltigkeitsbericht gemäß den aktuellen Prüfungsstandards mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit. -
Unterstützung Ihrer WP-Praxis
Sie haben sich noch nicht mit dem Thema Nachhaltigkeit auseinandergesetzt und benötigen eine kurze Einführung? Wir unterstützen Sie gerne durch maßgeschneiderte Seminare, um Ihnen einen Überblick über den rechtlichen Rahmen zu geben und Ihnen die wesentlichen Schlüsselthemen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vermitteln. -
Seminare
Sie haben sich noch nicht mit dem Thema Nachhaltigkeit befasst und brauchen eine kurze Einführung? Gern unterstützen wir Sie in Form eines maßgeschneiderten Seminars und geben Ihnen einen Überblick über den rechtlichen Rahmen und vermitteln Ihnen die wesentlichen Key Topics der Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Unsere Materialien zur Unterstützung Ihres Nachhaltigkeitsengagements
Per Ende Juli hat die EU-Kommission die finalen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung veröffentlicht. Diese sind bei der Umsetzung der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie ab 2024 von den betroffenen Unternehmen zu berücksichtigen. Im Vergleich zu den Empfehlungen der EFRAG wurden im Wesentlichen die folgenden wichtigen Erleichterungen für Unternehmen übernommen:
- Weitere zeitliche Streckung sog Phasing-in für die erstmaligen Angabe besonders komplexer Datenpunkte - Weiteres Hervorheben des Wesentlichkeitsvorbehaltes einzelner Datenpunkte - Abwandlung von Pflichtangaben in freiwillige AngabeMit der Veröffentlichung der sektorübergreifenden ESRS-Standards, hat die EFRAG es sich zur Aufgabe gemacht, Unternehmen in Form von Interpretationen und Leitlinien zu unterstützen. Die EFRAG hat per Ende Oktober eine erste Version mit allen Datenpunkten in Excel veröffentlicht und Anfang November veröffentlicht.
Das Dokument ist zwar noch nicht final aber gibt einen ersten guten Eindruck welche Angaben verpflichtend zu machen sind. Die Liste wird durch die EFRAG roulierend aktualisiert. Das Dokument ist unter dem folgenden Link erhältlich: https://efrag.sharefile.com/share/view/s1a12c193b86d406e90b1bcd7b6bb8f6f/fo37c90b-9d9b-4432-a76b-27760cfcc01b
Aktuell noch nicht ganz klar ist die Anwendung der CSRD bzw. ESRS für die zahlreichen Unternehmen der öffentlichen Hand, die über Verweisungen in Landesgesetzen, Gesellschaftsverträgen oder Satzungen indirekt betroffen sind.
Wieso ist das so? Der Grund hierfür ist, dass öffentliche Unternehmen aufgrund von Landesvorschriften „wie große Kapitalgesellschaften“ zu bilanzieren haben.
Aktuell liegt ein Referentenentwurf vor, der die landesrechtlichen Vorschriften im Wording ändert. Der bisherigen Wortlaut von „haben Ihren Jahresabschluss wie große Kapitalgesellschaften …“ auf „haben Ihren Jahresabschluss wie nach den allgemeinen handelsrechtlichen Vorschriften für alle Kaufleute …“ abändern soll. Damit würden alle Einheiten, die nicht nach den handelsrechtlichen Vorschriften „groß“ sind, aus dem Anwendungsbereich fallen können.
Wenn die landesrechtlichen Vorschriften wie oben aufgeführt geändert werden, sind rechtzeitig auch die Satzungen und Gesellschaftsverträge anzupassen, sofern kein dynamischer Verweis auf die Regelungen des Handelsrecht in der Satzung verwendet wurde.
Am 15. März haben die EU-Mitgliedstaaten für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) gestimmt. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmen in Europa zur Überprüfung ihrer Lieferketten auf umstrittene Umwelt- und Arbeitspraktiken zu verpflichten.
Anpassungen am endgültigen Text der Richtlinie beinhalten eine Erhöhung der Schwelle für betroffene Unternehmen auf 1.000 Beschäftigte und 450 Mio. EUR Umsatz. Der ursprüngliche Ansatz zur schrittweisen Einbeziehung von Hochrisikosektoren wurde aufgegeben. Die Regelungen zur zivilrechtlichen Haftung wurden gestrichen, was von einigen Ländern, darunter Finnland, abgelehnt wurde. Das Europäische Parlament muss noch über die Richtlinie abstimmen, bevor sie in Kraft treten kann.
Die Abstimmung im Parlament wird voraussichtlich im April stattfinden, vor den Europawahlen im Juni
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Patrick Mika
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
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