Betriebswirtschaftliche Beratung
Die tragenden Säulen unserer nationalen Wirtschaft sind
Familienunternehmen und inhabergeführte Unternehmensgruppen
Wir sind uns bewusst, dass die enge Verzahnung von unternehmerischer und privater Sphäre einen ganzheitlichen Beratungsansatz erforderlich macht. Darauf haben wir uns spezialisiert und begleiten unsere mittelständischen Mandanten vollumfänglich und aus einer Hand.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Unter Berücksichtigung der Schnittstellen und Zusammenhänge zwischen der Unternehmenssphäre, den Inhabern bzw. Gesellschaftern und den jeweiligen Rahmenbedingungen versetzen wir uns in die Rolle unseres Mandanten. So finden wir mit unseren Spezialisten auch bei schwierigen und komplexen Sachverhalten die besten Lösungen, egal ob es sich um neue rechtliche Anforderungen an Ihr Rechnungswesen, finanzrelevante IT-Prozesse, steuerrechtliche Fragen oder Themen zur Unternehmensbewertung und Nachfolgeregelungen handelt.
- Unternehmensbewertungen
- Kauf und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
- Begleitung von M & A Prozessen und Due-Diligence-Prüfungen
- Umwandlung und Umstrukturierung von Unternehmen
- Vermögens- und Unternehmensnachfolgeplanung
- Wirtschaftlichkeitsanalyse, Sanierungsprüfung und vorinsolvenzliche Beratung
- Gestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation
- Implementierung und Prüfung Ihrer Verfahrensdokumentation
„Der Begriff Compliance steht für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen, regulatorischer Standards und Erfüllung weiterer, wesentlicher und in der Regel vom Unternehmen selbst gesetzter ethischer Standards und Anforderungen.“
– EBERHARD KRÜGLER
Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen neue Strategien. Unterschiedliche Auffassungen, Haltungen und Denkansätze werden zu einer gemeinsamen Zielvorgabe.
Der Aufwand und die Komplexität von Unternehmensbewertungen hängen vom Bewertungsobjekt und den jeweils verwendeten Methoden ab. Wir haben für jede Unternehmensbewertung das erforderliche Know-how. Dies gilt insbesondere für die hochkomplexe und langwierige Bewertung eines Großunternehmens im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung.
Bei M&A-Prozessen, wie z. B. Unternehmensgründungen, -käufe, Umstrukturierungen und Planung von Unternehmensnachfolgen leistet unser Team fachkundigen Beistand und wir sorgen so für die Existenz und das Wachstum Ihres Unternehmens.
Auch die vorausschauende Beratung für eine optimale Steuergestaltung (Gestaltungsberatung) und Vertretung gegenüber der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten (Durchsetzungsberatung) gehört zu den Schwerpunkten unserer Tätigkeit.
Die vorrangigen Ziele von Tax-Compliance sind:
- Risikominimierung
- Effizienzsteigerung
- Effektivitätssteigerung
- Vermeidung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten
Die Rollen der Verantwortlichen und Ansprechpartner sollte man nicht unterschätzen und ebenso sinnvoll verteilen.
Der Irrglaube, dass Complianceverstöße in erster Linie das Unternehmen oder die abgeschlossene Haftpflichtversicherung treffen, ist weit verbreitet. Die Managerhaftpflichtversicherungen greifen bei vorsätzlichen oder billigend in Kauf genommenen Complianceverstößen in der Regel nicht. Viele Versicherungsverträge enthalten zudem auch Ausschlussklauseln hinsichtlich bestimmter compliancerelevanter Risikofelder.
Ein Tax-Compliance-System soll letztlich die Geschäfts- und Arbeitsprozesse unterstützen, indem es zu klaren Entscheidungsprozessen und klar definierten Berichtspflichten führt.
Wir erarbeiten mit Ihnen Konzepte, dass Organisations- und Aufsichtspflichten eingehalten werden und aus dem Unternehmen heraus keine Gesetzesverstöße erfolgen.
Sodann sind wir bei der Umsetzung (Implementierung) sowie beim Maßnahmencontrolling behilflich, damit erfolgt eine regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung.

Ihr Ansprechpartner
Prof. Dr. Reinhard Dücker
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
+49 (0)201 176755-0
duecker@team-duecker.de