Vorteile einer Stiftungsholding gegenüber einer GmbH-Holding

Bei der Errichtung von Holdingstrukturen wird oftmals eine GmbH-Holding verwendet. Eine Stiftungsholding (hier: Familienstiftung) bietet allerdings auch viele Vorteile gegenüber der GmbH.

In unserer Ausgabe 2/2022 hatten wir bereits zur Errichtung und Besteuerung einer Familienstiftung und in der Ausgabe 1/2021 zur GmbH-Holdingstruktur berichtet. Hierauf aufbauend sollen nachfolgend die Vorteile einer Stiftungsholding dargestellt werden.

1. Vermögensschutz

Im Vergleich zur GmbH gehören die Anteile der Stiftung nicht den Gesellschaftern, sondern der Stiftung selbst. Das hat den Vorteil, dass im Vergleich zur GmbH-Holding finanzielle Schwierigkeiten des Gesellschafters, wie z.B. Scheidung, Insolvenz oder Tod nicht auf die Stiftung selbst durchgreifen.

Bei einer GmbH-Holding kann es dann schon mal passieren, dass Anteile an der GmbH veräußert werden müssen, um die privaten Schulden oder auch Erbschaftsteuer bei den Erben zu bezahlen.

Bei der Stiftungsholding auf der anderen Seite gibt es zwar alle 30 Jahre die sog. Erbersatzsteuer. Hier kann man allerdings vorausschauend planen und Maßnahmen ergreifen, um diese Steuerlast zu mindern. Zum Beispiel kann kurz vorher in steuerbegünstigtes Betriebsvermögen investiert werden.

2. Vorteile bei der laufenden Besteuerung

Die GmbH unterliegt je nach Hebesatz der Gemeinden einer Besteuerung von etwa 26 % bis 35 %.

Da eine Stiftung keinen Gewerbebetrieb hat, unterliegt die Stiftung dagegen lediglich einer Besteuerung von 15,3 %. Soweit die Stiftung daneben einen Gewerbebetrieb unterhält, unterliegt dieser Teil zusätzlich der Gewerbesteuerbelastung von etwa 10 % bis 18 %. Eine gewerbliche Infizierung der übrigen Einkünfte findet hier nicht statt.

Bei einem Gewinn von 1 Mio. Euro beträgt die Steuerersparnis bei einer Stiftung gegenüber der GmbH etwa 150.000 Euro jährlich.

Durch die geringere Steuerbelastung bei der Stiftungsholding kann die effektive Steuerbelastung in der Unternehmensgruppe gemindert werden. So können z.B. Lizenzen, Rechte oder auch sonstige Wirtschaftsgüter den operativ tätigen Tochtergesellschaften entgeltlich überlassen werden und dadurch effektiv Steuern gespart werden.

Überlässt eine Stiftungsholding Wirtschaftsgüter an die Tochter-GmbH würde sich bei einer fremdüblichen Miete von 200.000 Euro eine Steuerersparnis von etwa 30.000 Euro gegenüber der GmbH-Holding ergeben.

Zu erwähnen ist auch, dass ein Freibetrag von jährlich 5.000 Euro bei einer Stiftung gewährt wird, welcher einer GmbH nicht zusteht.

Der jährliche Freibetrag bei einer Stiftung führt zu einer jährlichen Steuerersparnis von etwa 1.500 Euro.

Sofern Immobilien nicht im gewerblichen Bereich der Stiftung gehalten werden, gilt hier die sog. Spekulationsfrist von 10 Jahren. Werden Immobilien nach Ablauf von 10 Jahren veräußert, bleibt ein Gewinn steuerfrei. Bei einer GmbH würde der Gewinn voll besteuert.

Bei einem Gewinn von 800.000 Euro aus der Veräußerung einer Immobilie außerhalb der Spekulationsfrist beträgt die Steuerersparnis bei einer Stiftungsholding etwa 240.000 Euro gegenüber einer GmbH-Holding.

Bei der Stiftung sollte allerdings darauf geachtet werden, nicht zu viele Immobilien innerhalb einer kurzen Zeit zu veräußern, um nicht in den gewerblichen Grundstückshandel zu gelangen. In einer vermögensverwaltenden Stiftungsholding gibt es auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten mit Pkws. Neben der oben erläuterten Reduzierung der Steuerbelastung durch Vermietung im Konzern bleibt ein etwaiger Gewinn aus der Veräußerung eines PKWs steuerfrei.

Ein Gewinn aus der Veräußerung eines Pkw von 50.000 Euro führt bei einer Stiftungsholding zu einer Steuerersparnis von etwa 15.000 Euro gegenüber der Holding-GmbH.

Der Wegzug eines GmbH-Gesellschafters ins Ausland löst bei einer Holding-GmbH eine Besteuerung eines fiktiven Veräußerungsgewinns aus, sofern mindestens 1% der Anteile gehalten werden. Hierbei wird der Wertzuwachs bis zum Wegzug der Besteuerung unterworfen, obwohl tatsächlich keine Veräußerung stattgefunden hat. Bei einer Stiftungsholding löst der Wegzug dagegen keine Steuern aus.

Bei einem fiktiven Veräußerungserlös von 10.000.000 Euro und Anschaffungskosten von 25.000 Euro würde beim Wegzug eines Gesellschafters eine horrende Steuerbelastung bei der GmbH von etwa 1.800.000 Euro entstehen, die bei einer Stiftungsholding nicht entstehen würde.

Gewinnausschüttungen aus Tochterkapitalgesellschaften unterliegen lediglich der Körperschaftsteuer und führen bei einer Stiftungsholding zu einer Steuerbelastung von 0,79 %. Bei einer Holding-GmbH beträgt die Steuerbelastung etwa 1,5 %.

3. Gestaltungsspielraum bei Ausschüttungen

Bei einer Stiftungsholding lassen sich Ausschüttungen flexibler gestalten. Je nach Stiftungszweck kann hier ein breiterer Kreis von Familienmitgliedern bedacht werden. Durch Ausnutzung des Grundfreibetrags können so z.B. steuerfrei Ausschüttungen an minderjährige Kinder vorgenommen werden.

Bei einer Stiftungsholding könnten Ausschüttungen in Höhe von jährlich 12.600 Euro steuerfrei an minderjährige Kinder vorgenommen werden.

4. Fazit

Neben den hier beschriebenen steuerlichen Vorteilen der Familienstiftung gibt es auch weitere außersteuerliche Vorteile, wie z.B. die lebenslange Geschäftsführung und Versorgung des Stifters sowie der Destinatäre (vgl. unsere Ausgabe 2/2022).

Bei der Wahl der Rechtsform einer Holding sollten alle Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden. Neben den vielen Vorteilen einer Stiftungsholding sollten auch die Kosten der Errichtung und des laufenden Betriebs mit in die Entscheidungsgrundlage hinzugezogen werden.

Gerne prüfen wir Ihre Vorhaben und erarbeiten eine individuell steueroptimierte Holdingstruktur für Sie. Sprechen Sie uns gerne dazu an.

Ihr Ansprechpartner

Zekarya Kucan
Steuerberater
kucan@team-duecker.de