Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie und
der begleitenden ESRS bedeuten einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand, auch
für Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind.
Ab dem 01.01.2025 sind auch große Gesellschaften und Konzerne verpflichtet, sich mit diesem Thema auseinander zusetzen. Es ist wichtig zu verstehen, dass bereits ab dem Beginn des Jahres 2025 Daten und Prozesse von Bedeutung
sind. Eine Beschäftigung mit diesem Thema erst im laufen den Jahr 2025 oder erst in 2026 könnten daher möglicher weise zu spät sein. Daher ist es ratsam, dass Unternehmen frühzeitig mit der Planung zur Erfüllung dieser Berichtspflichten beginnen.
Anhand des folgenden Beitrags möchten wir erläutern, wie Sie sich dem Thema der Nachhaltigkeitsberichterstattung frühzeitig nähern können, um später keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.
Ermittlung des Status Quo
Ferner ist es wichtig zu verstehen, welche Unternehmen genau von den Berichtspflichten betroffen sind. Wie sieht es z.B. mit der kleinen Tochter aus Indien aus, die Teil eines deutschen Konzerns ist? Gibt es mögliche Erleichterungen bei der Aufstellungspflicht? Das sind Themen, die die rund 15.000 in Deutschland betroffenen Unternehmen zusätzlich tangieren und vorab geklärt werden müssen.
Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen der CSRD-Richtlinie können Unternehmen nicht nur ihre Berichterstattungsprozesse rechtzeitig anpassen, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil erzielen, indem sie ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent kommunizieren und das Vertrauen von Investoren, Kunden und anderen Stakeholdern wie z.B. Banken stärken.
Wesentlichkeitsanalyse
Die Wesentlichkeitsanalyse bildet das Kernstück der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie entscheidet darüber, welche Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung für das Unternehmen und die Wertschöpfungskette tatsächlich von Bedeutung sind und als Konsequenz darüber berichtet werden müssen. Hierbei muss das Konzept der „doppelten Wesentlichkeit“ berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass sowohl die Nachhaltigkeitsrisiken, Chancen und Auswirkungen betrachtet
werden, die potenziell monetäre Folgen für das Unternehmen haben (Outside-In), als auch die Auswirkungen, die das Unternehmen auf die Umwelt und die Gesellschaft (Inside-Out) hat. Es ist wichtig anzumerken, dass es nicht ausreicht, nur aus der Perspektive der Shareholder zu analysieren, sondern auch die für das Unternehmen relevanten Stakeholder einzubeziehen. Die kann z.B. in Form von Expertengesprächen oder durch Stakeholder Befragungen erfolgen.
Manchmal macht es auch Sinn z.B. Verbraucherverbände oder ähnliches zu befragen, da es bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung um ein Thema handelt, womit sich diverse Unternehmen auseinander setzten müssen. Bei der Gestaltung der Analyse ist es unerlässlich sicherzustellen, dass die Ergebnisse, insbesondere für den Abschlussprüfer, klar und nachvollziehbar sind. Zur Unterstützung bei der Identifikation bietet der ESRS 1 eine Liste von nachhaltigkeitsbezogenen Themen an, um wesentliche Auswirkungen zu bestimmen.
Gap-Analyse
Die beschriebene Wesentlichkeits- und damit verbundene Stakeholderanalyse ermöglicht die Ableitung klarer und
nachvollziehbarer Ziele, die mit den Unternehmenswerten und den Grundsätzen der CSRD übereinstimmen sollten.
Im nächsten Schritt muss betrachtet werden, welche Maßnahmen das Unternehmen bereits im Rahmen anderer Standards oder Anforderungen umsetzt, wie beispielsweise die Erstellung einer CO2-Bilanz. Dies kann durch eine Gap-Analyse erfolgen. Durch den Abgleich des Soll- und Ist-Zustands lassen sich potenzielle Lücken identifizieren.
Diese Lücken können entweder auf fehlende Prozesse zurückzuführen sein, beispielsweise wenn Ziele wie die Reduzierung des CO2-Fußabdrucks nicht erreichbar sind, oder auf banalere Mängel, wie fehlende Informationen oder Daten zur Ermittlung von Scopes 1-3 Emissionen.
Daraufhin sollte das Unternehmen einen Maßnahmenplan entwickeln, um diese Lücken zu schließen. Es ist wichtig, klare Zuständigkeiten im Unternehmen zu definieren und die entsprechenden Personen für das Thema Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Die im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie verwendeten Daten müssen auf ihre Richtigkeit und Zugänglichkeit überprüft werden. Daher ist eine sorgfältige Datenanalyse ein weiterer wichtiger Bestandteil in diesem Prozessschritt.
Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts
Nachdem alle relevanten Themen identifiziert und die entsprechenden Daten erfasst und geprüft wurden, wird im letzten Schritt der Nachhaltigkeitsbericht erstellt. Dieser wird als separater Abschnitt im Lagebericht aufgenommen. Viele Softwarehersteller bieten zur Unterstützung Apps an, die Musterformulierungen für den Bericht vorschlagen, die aus den relevanten ESRS abgeleitet sind. Dabei ist es wichtig sicherzustellen, dass die richtigen Informationen im Nachhaltigkeitsbericht enthalten sind und dass
die Angaben korrekt sind. Zudem ist es von Bedeutung, die Vorschriften für die elektronische Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESEF) zu beachten.
Was gibt es also zu beachten?
Als kleines Resümee möchten wir noch folgende Aspekte oder Gedankenanstöße geben:
I. Der Prozess kostet Zeit und Ressourcen; planen Sie genug davon ein und fangen frühzeitig an!
II. Rechtzeitige Einbindung von Beratern oder Wirtschaftsprüfern; holen Sie sich rechtzeitig ihren Berater oder Wirtschaftsprüfer dazu, um mögliche Probleme zu vermeiden.
III. Mögliche Verwendung einer Software; Dokumentation und Datensammlung ist wichtig! Eine Software für den Prozess ist zu empfehlen.
IV. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein einmaliges Ereignis; implementieren Sie die notwendigen Prozesse
zur Bereitstellung der notwendigen Informationen und schaffen Sie Verständnis für das Thema. Es wird damit
gerechnet, dass das Thema der nichtfinanziellen Berichterstattung mittel- bis langfristig ebenfalls so relevant
sein wird wie die finanzielle Berichterstattung.