Wie kann der Betriebsprüfer auf meine Daten zugreifen?
Durch den Regierungsentwurf von September 2022 zum DAC 7-Umsetzungsgesetz kommen nochmals Änderungen für den zukünftigen Ablauf der digitalen Betriebsprüfung auf die Unternehmen zu. Im Wesentlichen sieht das Umsetzungsgesetz Modifizierungen beim Zugriff auf die Daten bzw. das System des Steuerpflichtigen vor, so dass die digitale Betriebsprüfung weiter an Bedeutung gewinnt. Zentrales Thema beim Einstieg in eine digitale Betriebsprüfung ist die Erfüllung des technischen Datenzugriffsverlangens („Z1 bis Z3 Zugriff“) des Prüfers sowie die zutreffende Bereitstellung von Daten und die Qualität der Daten. Teilweise übernehmen auch die Softwarehersteller selbst die Auswahl der möglichen steuerlich relevanten Daten und den Support für die Einrichtung von entsprechenden Schnittstellen für den Datenzugriff. Grds. kann man sagen, dass die bekannten Standard ERP-Systeme Lösung wie z. B. SAP oder ähnliche eine Exportfunktion bereitstellen. Haben Sie keine derartige Software im Einsatz empfehlen wir, die Möglichkeit des Datenzugriffs über Schnittstellen oder Exporte mit Ihrem Softwarehersteller zu besprechen und das von der Finanzverwaltung geforderte möglich zu machen. Ab dem Jahr 2023 wird die fehlende Einrichtung und Bereitstellung von Daten durch Ihre Software als Ordnungswidrigkeit gesehen, die mit einer Geldbuße (bis zu EUR 25.000) bestraft werden kann.
Was kann der Steuerprüfer aus meinen Daten lesen?
Ziel der Betriebsprüfer ist mit Hilfe von geeigneter Software
auf die elektronischen Daten der Rechnungslegung zuzugreifen und die relevanten Daten intensiv und effizient zu
analysieren. Wie die Praxis zeigt, macht die Finanzverwaltung
im Rahmen von Betriebsprüfungen von der Möglichkeit des
Datenzugriffs vermehrt Gebrauch, Tendenz steigend!
Damit wird es unerlässlich für das Unternehmen, sich ausreichend auf die Anforderungen der digitalen Betriebsprüfung
vorzubereiten. In diesem Zusammenhang sind die Fragen
“Kenne ich meine steuerrelevanten Daten?” und “Was kann
der Betriebsprüfer aus den Daten lesen?” immens wichtig!
Stichwort Datenanalyse!
Wie bereits in unserem Magazin berichtet, arbeiten wir mit
der Analysesoftware IDEA, die auch die Finanzverwaltung
verwendet. Wir können mit Hilfe dieser Software Exporte
aus den diversen ERP-Systemen auf ihre Vollständigkeit
überprüfen, so dass langwierige Rückfragen und technische
Schwierigkeiten vermieden und der Ablauf der Betriebsprüfung beschleunigt werden kann. Im Weiteren können wir
in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen zielgerichtet steuerliche Standardauswertungen und themenübergreifende Auswertungen vornehmen.
Auf Basis unserer Branchenexpertise können wir maßgeschneiderte umfassende Datenanalysen vornehmen um
mögliche steuerliche Risiken vorab zu identifizieren. Auf
Basis dieser erleichtert es Ihnen, die Konsequenzen dieses
Risikos im Rahmen einer Betriebsprüfung einzuschätzen
und unerwartete Ergebnisse dieser Prüfung zu vermeiden